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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 44/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 44/05 (https://dejure.org/2005,11012)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2005 - L 11 KA 44/05 (https://dejure.org/2005,11012)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - L 11 KA 44/05 (https://dejure.org/2005,11012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regress wegen unzulässiger Sprechstundenbedarfsverordnungen (SSB); Der auf Fehlen der Verordnungsfähigkeit eines Medikaments gestützte SSB-Regress als Schadensersatzanspruch; Unzutreffende Verteilung des SSB auf die Primärkassen und Ersatzkassen; Pflicht der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84

    Ausgleich eines Mehraufwands einses Arztes - Sprechstundenbedarf - Minderaufwand

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 44/05
    Das BSG hat schon früher (SozR 2200 § 368n Nr. 36) darauf hingewiesen, dass SSB und Einzelverordnung nicht beliebig austauschbar sind und es dem Arzt insbesondere nicht erlaubt sei, statt mit Einzelverordnungen mit Sprechstundenbedarf zu arbeiten.

    Insoweit hilft der Klägerin auch der Hinweis auf das Urteil des BSG vom 08.05.1985 (SozR 2200 § 368n Nr. 36) nicht weiter.

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 44/05
    Der auf das Fehlen der Verordnungsfähigkeit eines Medikaments gestützte SSB-Regress ist seiner Rechtsnatur nach ein Schadensersatz - und kein Bereicherungsanspruch (BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 65/03 R

    Vertragsarzt - fehlerhafte Verteilung des Sprechstundenbedarfs zwischen Primär-

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 44/05
    Soweit das BSG (Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 65/03 R) bei einem Regressanspruch wegen unzutreffender Verteilung des SSB auf die Primär- und Ersatzkassen eine Berücksichtigung möglicher Ausgleichsansprüche der Krankenkassen untereinander beim Schadensersatzanspruch für geboten gehalten hat, beruhte dies auf dem Rechtsgedanken des § 255 Bürgerliches Gesetzbuch.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 11 KA 149/01

    Regress wegen der Verordnung eines Antibiotikums als Sprechstundenbedarf ;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2005 - L 11 KA 44/05
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 30.07.2003 (L 11 KA 149/01) entschieden, dass der Katalog verordnungsfähiger Mittel in der SSB-Vereinbarung abschließend war.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 81/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    In jedem Fall ergibt sich, dass die Parteien der SSB-Vereinbarung einen mit Ausnahme der Ziff. IV.7 abschließenden Katalog der verordnungsfähigen Mittel aufgestellt haben, der mangels Regelungslücke einer erweiternden Auslegung unter teleologischen Gesichtspunkten oder gar einer Rechtsfortbildung nicht zugänglich ist (Senat, Urteile u.a. vom 30.07.2003 - L 11 KA 149/01 und L 11 KA 116/01 -, 21.12.2005 - L 11 KA 44/05 - und 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 -).

    Eine solche Anrechnung entspräche nicht dem Zweck des Schadensersatzes; denn anderenfalls wären die Zielsetzungen der SSB-Vereinbarung gefährdet (Senat, Urteil vom 09.02.2011 - L 11 KA 49/09 - und vom 30.07.2003 - L 11 KA 44/05 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 83/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    In jedem Fall ergibt sich, dass die Parteien der SSB-Vereinbarung einen mit Ausnahme der Ziff. IV.7 abschließenden Katalog der verordnungsfähigen Mittel aufgestellt haben, der mangels Regelungslücke einer erweiternden Auslegung unter teleologischen Gesichtspunkten oder gar einer Rechtsfortbildung nicht zugänglich ist (Urteile des Senats u.a. vom 30.07.2003 - L 11 KA 149/01 und L 11 KA 116/01 -, vom 21.12.2005 - L 11 KA 44/05 - und vom 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 -).

    Eine solche Anrechnung entspräche nicht dem Zweck des Schadensersatzes; denn anderenfalls wären die Zielsetzungen der SSB-Vereinbarung gefährdet (Senat, Urteil vom 09.02.2011 - L 11 KA 49/09 - und vom 30.07.2003 - L 11 KA 44/05 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 82/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    In jedem Fall ergibt sich, dass die Parteien der SSB-Vereinbarung einen mit Ausnahme der Ziff. IV.7 abschließenden Katalog der verordnungsfähigen Mittel aufgestellt haben, der mangels Regelungslücke einer erweiternden Auslegung unter teleologischen Gesichtspunkten oder gar einer Rechtsfortbildung nicht zugänglich ist (Urteile des Senats u.a. vom 30.07.2003 - L 11 KA 149/01 und L 11 KA 116/01 -, vom 21.12.2005 - L 11 KA 44/05 - und vom 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 -).

    Eine solche Anrechnung entspräche nicht dem Zweck des Schadensersatzes; denn anderenfalls wären die Zielsetzungen der SSB-Vereinbarung gefährdet (Senat, Urteil vom 09.02.2011 - L 11 KA 49/09 - und vom 30.07.2003 - L 11 KA 44/05 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 84/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    In jedem Fall ergibt sich, dass die Parteien der SSB-Vereinbarung einen mit Ausnahme der Ziff. IV.7 abschließenden Katalog der verordnungsfähigen Mittel aufgestellt haben, der mangels Regelungslücke einer erweiternden Auslegung unter teleologischen Gesichtspunkten oder gar einer Rechtsfortbildung nicht zugänglich ist (Urteile des Senats u.a. vom 30.07.2003 - L 11 KA 149/01 und L 11 KA 116/01 -, vom 21.12.2005 - L 11 KA 44/05 - und vom 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 -).

    Eine solche Anrechnung entspräche nicht dem Zweck des Schadensersatzes; denn anderenfalls wären die Zielsetzungen der SSB-Vereinbarung gefährdet (Senat, Urteil vom 09.02.2011 - L 11 KA 49/09 - und vom 30.07.2003 - L 11 KA 44/05 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 85/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    In jedem Fall ergibt sich, dass die Parteien der SSB-Vereinbarung einen mit Ausnahme der Ziff. IV.7 abschließenden Katalog der verordnungsfähigen Mittel aufgestellt haben, der mangels Regelungslücke einer erweiternden Auslegung unter teleologischen Gesichtspunkten oder gar einer Rechtsfortbildung nicht zugänglich ist (Urteile des Senats u.a. vom 30.07.2003 - L 11 KA 149/01 und L 11 KA 116/01 -, vom 21.12.2005 - L 11 KA 44/05 - und vom 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 -).

    Eine solche Anrechnung entspräche nicht dem Zweck des Schadensersatzes; denn anderenfalls wären die Zielsetzungen der SSB-Vereinbarung gefährdet (Senat, Urteil vom 09.02.2011 - L 11 KA 49/09 - und vom 30.07.2003 - L 11 KA 44/05 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 16/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragärztlichen Versorgung; Regress wegen der

    Eine solche Anrechnung entspräche nicht dem Zweck des Schadensersatzes; denn anderenfalls wären die Zielsetzungen der SSB-Vereinbarung gefährdet (LSG NRW, Urteil vom 30.07.2003 - L 11 KA 44/05 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 9 KA 2/06
    Die Formulierungen im Katalog verordnungsfähiger Mittel nach der SSB-V sind abschließend und einer Analogie, die im Ergebnis zu einer vertragserweiternden, d.h. ergänzenden Vertragsauslegung führen würde, nicht zugänglich (vgl. Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Juli 2003 - L 11 KA 149/01 und vom 21. Dezember 2005 L 11 KA 44/05 zitiert nach juris).

    Die Prüfgremien müssten nämlich anhand der Behandlungsunterlagen der Ärzte in kaum zumutbarer Weise überprüfen, ob deren Angaben tatsächlich zutreffen (vgl. bereits zutreffend Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Dezember 2005 - L 11 KA 44/05, zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 80/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine solche Anrechnung entspräche nicht dem Zweck des Schadensersatzes; denn anderenfalls wären die Zielsetzungen der SSB-Vereinbarung gefährdet (Senat, Urteil vom 09.02.2011 - L 11 KA 49/09 - und vom 30.07.2003 - L 11 KA 44/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 49/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine solche Anrechnung entspräche nicht dem Zweck des Schadensersatzes; denn anderenfalls wären die Zielsetzungen der SSB-Vereinbarung gefährdet (Senat, Urteil vom 30.07.2003 - L 11 KA 44/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 66/11
    Davon abzuweichen besteht für den Senat kein Anlass (s. dazu auch Senat, Urteile vom 21.12.2005 - L 11 KA 44/05 - und vom 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 28/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 57/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Düsseldorf, 25.03.2009 - S 2 (14) KA 137/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Düsseldorf, 29.08.2007 - S 2 KA 85/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Düsseldorf, 06.09.2006 - S 2 KA 97/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG München, 06.12.2006 - S 38 KA 645/05

    Ärztliche Verschreibung von Zytostatika und monoklonalen Antikörpern auf

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